Häufige Fragen

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Fruitico, unsere Produkte, Bestellungen und Lieferungen.

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Häufige Fragen

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Fruitico, unsere Produkte, Bestellungen und Lieferungen.

Ein Gratiskorb kann jederzeit einmalig online oder telefonisch bestellt werden, sofern sich das Unternehmen innerhalb des Liefergebiets befindet und bislang noch kein Kunde bei Fruitico ist oder war.

Ja. Der Gratiskorb ist 100 % kostenlos und unverbindlich. Im Anschluss kann es eine kurze Rückfrage geben, um zu erfahren, wie die Produkte und der Service angekommen sind und ob Interesse an einer weiteren Belieferung besteht.

Geliefert wird nach Köln, Bonn und in den Rhein-Sieg-Kreis, unter anderem nach Bad Honnef, Beuel, Bornheim, Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg und Troisdorf. Weitere Liefergebiete sind nach Absprache ebenfalls möglich.

Eine Bestellung ist bereits ab einem Obstkorb oder ab 10 x Obst in Tüten möglich.

Die Lieferung erfolgt in der Regel montags und/oder mittwochs. Der Lieferrhythmus kann flexibel festgelegt werden, zum Beispiel wöchentlich, 14-tägig oder monatlich. Auf Wunsch sind auch einmalige Lieferungen zu bestimmten Events oder Veranstaltungen möglich.

Ja. Die Obstkörbe können auf Wunsch bis an die Schreibtische, in Empfangsbereiche oder auf verschiedene Etagen verteilt werden.

Ja. Die Zusammenstellung der Körbe kann individuell angepasst werden. Über den Onlineshop lassen sich persönliche Vorlieben berücksichtigen. Gegen Aufpreis sind auch besondere Obstsorten, abweichende Mengen oder individuelle Gewichtungen einzelner Produkte möglich. Auf Wunsch kann außerdem ein individuelles Angebot erstellt werden.

Es gibt kein klassisches Abo und keine vertragliche Laufzeit. Es handelt sich lediglich um einen festen Lieferrhythmus, der jederzeit flexibel pausiert, unterbrochen oder angepasst werden kann.

Ja. Lieferpausen können ganz einfach telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden und werden selbstverständlich berücksichtigt. Das gilt zum Beispiel während Betriebsferien, bei Urlaub, an Feiertagen, bei Events, internen Pausen oder wenn vorübergehend kein Bedarf besteht.

Die Bezahlung ist per Lastschrift oder Überweisung möglich.

Nach § 3 Nr. 34 EStG kann Obst und Gemüse, das am Arbeitsplatz zum Verzehr bereitgestellt wird, als Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung gelten. Pro Kalenderjahr sind so bis zu 600 Euro je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei möglich.

Ja. Pro Korb werden 10 € Pfand berechnet. Nach Rückgabe wird der Betrag zurückerstattet oder mit einem neuen vollen Korb verrechnet.

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